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Sri Lanka Blog # 283
Drohnen auf Sri Lanka

Sollten Sie eine große Drohne – über 200 g – zum Fotografieren auf der Insel benutzen wollen, müssen Sie diese bei der Zivilluftfahrtbehörde anmelden bzw. registrieren lassen.

Hier die Kontaktdaten:
Mr. Rohan Manukulasooriya, Deputy Director General (Airspace and Security Regulation), email: hodasr@caa.lk
Ms. S.G.D.Vineetha, Senior Civil Aviation Inspector (Aeronautical Information Service),  email: scaiais@caa.lk



Die Bewilligung ist personenbezogen, der Betreiber muss älter als 18 Jahre sein. Weiters muss eine gültige Haftpflichtversicherung vorliegen. Drohnen für den Privatgebrauch unter 200 g und die nicht höher als 30 m fliegen brauchen keine Genehmigung. Alle Details zu dieser Verordnung finden Sie hier in englischer Sprache.

Im Horton-Plains Nationalpark sind Drohnen bei Strafe verboten -> klick

Nachtrag 2019: Seit den Anschlägen zu Ostern 2019 sind Flüge generell verboten.


 

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